
Technische Regeln für Gefahrstoffe Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmittel (TRGS 612)
Bundesrecht
Technische Regeln für Gefahrstoffe
Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmittel (TRGS 612)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Januar 2006 (BArbBl. 2/2006 S. 60)
Außer Kraft am 19. September 2013 durch die Bek. vom 2. Juli 2013 (GMBl S. 943)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Sie werden vom
Ausschuß für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.
Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.
Inhaltsübersicht (1) | Abschnitt |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung | 3 |
Substitution von dichlormethanhaltigen Abbeizmitteln | 4 |
Verwendungsbeschränkungen | 5 |
Literatur | Anhang 1 |
Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen bei Verwendung von Abbeizmitteln im handwerklichen Bereich | Anlage 1 |
Zusätzliche persönliche Schutzmaßnahmen beim Einsatz von dichlormethanfreien Abbeizmitteln | Anlage 2 |
Zusätzliche persönliche Schutzmaßnahmen beim Einsatz von dichlormethanhaltigen Abbeizmitteln | Anlage 3 |
(1) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst