
Anlage 6 TRGS 524
Technische Regeln für Gefahrstoffe Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524) Ausgabe Februar 2010
Technische Regeln für Gefahrstoffe Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524) Ausgabe Februar 2010
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 6 TRGS 524 – Ermittlung der Arbeitsbereiche, Arbeitsabläufe und Tätigkeiten mit Exposition gemäß Nummer 4.4 und 4.5
Schritt 1:
Ermittlung der Arbeitsbereiche, in denen Gefahrstoffe freigesetzt werden können

Schritt 2:
Ermittlung der Arbeitsschritte, Arbeitsverfahren, Abläufe und Tätigkeiten für jeden nach Nummer 4.4 festgestellten Arbeitsbereich am Beispiel"Industrierückbau"
