
Anlage 1c TRGS 512
Technische Regeln für Gefahrstoffe Begasungen
Technische Regeln für Gefahrstoffe Begasungen
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 1c TRGS 512 – Verkürzte Sachkunde für Transporteinheiten
Anlage 1c zu TRGS 512
Verkürzter Sachkundelehrgang zum Öffnen, Lüften und zur Freigabe unter Gas stehender Transportbehälter
Voraussetzung: Ersthelferkurs und Atemschutztauglichkeit
Thema und Inhalte | Zeitaufwand |
Rechtsvorschriften: | 2 LE |
IMO-Recommendations/Guidelines, Gefahrstoffverordnung, TRGS 512 u.a. wie z.B. Pflanzenbeschauverordnung, ISPM 15 und strafrechtliche Verantwortung | |
Eigenschaften und Wirkungsweise relevanter Begasungsmittel: | 3 LE |
Brommethan, Phosphorwasserstoff, Sulfuryldifluorid, Hydrogencyanid und andere ggf. auftretende und in der GefStoffV aufgeführte Begasungsmittel | |
Arbeitssicherheit | 2 LE |
- Gefährdungsbeurteilung | |
unter Berücksichtigung von Nebengefahren wie weitere ggf. auftretende Gase wie z.B. Formaldehyd, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Chlorpikrin, phenolische Substanzen, Fungizide, Insektizide, Pilzsporen, verringerte Sauerstoffkonzentrationen und explosionsfähige Atmosphären | |
- BG-Vorschriften | |
Gasmeßtechnik | 2 LE |
Demonstration unterschiedlicher Meßverfahren für die relevanten Gase | |
Persönliche Schutzmaßnahmen | 2 LE |
mit Schwerpunkt auf Atemschutz | |
Erste Hilfe bei Vergiftungsunfällen | 1 LE |
Gasvergiftungen allgemein und Besonderheiten bestimmter Gase | |
Praxisübungen: | 2 LE |
Containerbeurteilung, Schwachpunkte, Herangehensweise bzw. technische Handhabung und Erstellen der Freigabebescheinigung | |
Schriftliche Abschlußprüfung | 1 LE |
Gesamtdauer | 15 LE |
Prüfung: siehe Nummer 3 in Anlage 1d
Lehrgangsdauer, Lehrkräfte und Teilnehmerzahl
Lehrgangsdauer: mindestens 15 Lehreinheiten á 45 Minuten einschließlich Prüfung.
Die Teilnehmerzahl soll 20 Personen nicht überschreiten
Lehrkräfte: sachverständige Personen, Facharzt für Arbeitsmedizin oder Betriebsarzt mit Zusatzbezeichnung Arbeitsmedizin (§ 15 Absatz 3 GefStoffV), Behördenvertreter