
Anlage 5 TRGS 507
Technische Regeln für Gefahrstoffe Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern (TRGS 507)
Technische Regeln für Gefahrstoffe Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern (TRGS 507)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 5 TRGS 507 – Tabelle ausgewählter Zündschutzmaßnahmen
Anlage 5 zu TRGS 507
Nr. | Arbeiten | Geräte-Kategorie/ Schutzart | Vermeidung einzelner Schlagfunken durch Metalle (außer Aluminium) (6) | Vermeidung einzelner Schlagfunken durch Materialpaarung Rost und Aluminium | Verbot von offenen Flammen und Schweiß-, Schleif oder Trennarbeiten | Vermeidung elektrostatischer Aufladungen (Pers./AM) |
5.3.2.2 | Reinigen und Restmengenbeseitigung brennbarer Flüssigkeiten durch Verspritzen oder Versprühen entzündbarer Flüssigkeiten, unzureichend Lüftung, Lachenbildung möglich | 1 G | ja | ja | ja | ja |
5.3.2.3 | Reinigen und Beschichten durch Verspritzen oder Versprühen entzündbarer Flüssigkeiten, Lachenbildung verhindert | |||||
... im Spritz-/Sprühbereich | 2 G | ja | ja | ja | ja | |
... im übrigen Raum oder Behälter | 3 G | nein | ja | ja | ja | |
5.3.2.4 | Reinigen und Beschichten durch Verspritzen oder Versprühen nichtentzündbarer Flüssigkeiten im ganzen Raum | IP 54 | nein | nein | nein | nein |
5.3.2.5 | Reinigen und Restmengenbeseitigung ohne Verspritzen oder Versprühen, mit größere Stoffmengen | |||||
Abs. 1 | ... flüssiger Stoffe über UEP im gesamten Raum oder Behälter | 1 G | ja | ja | ja | ja |
... bei C < 50 % der ueg messtechnisch nachgewiesen | 2 G | nein | ja | ja | ja | |
Abs. 2 | ... flüssiger Stoffe unter UEP im gesamten Raum oder Behälter | 2 G | nein | ja | ja | ja |
... bei C < 50 % der UEG messtechnisch nachgewiesen | 3 G | nein | ja | ja | ja | |
Abs. 3 | ... flüssiger Stoffe mehr als 15 ˚C unter UEP | IP 54 | nein | nein | nein | nein |
5.3.2.6 | Reinigen und Beschichten ohne Verspritzen oder Versprühen ohne Lachenbildung | |||||
Abs. 1 | ... unter Verwendung flüssiger brennbarer Stoffe über UEP | 3 G | nein | ja | ja | ja |
Abs. 2 | ... unter Verwendung flüssiger brennbarer Stoffe unter UEP | IP 54 | nein | nein | nein | nein |
5.3.2.7 | Reinigung und Restmengenbeseitigung in Räumen und Behältern, die brennbare Gas enthalten | 1 G | ja | ja | ja | ja |
... bei C < 50 % der UEG messtechnisch nachgewiesen | 3 G | nein | nein | ja | ja |
(6) Amtl. Anm.:
Üblicherweise treten Stoffe der Gruppe IIc (Schwefelkohlenstoff, Schwefelwasserstoff, Wasserstoff, Acetylen) bei Beschichtungs- und Reinigungsarbeiten nicht auf. Sollten diese Stoffe betriebsbedingt dennoch vorhanden sein, sind einzelne Schlagfunchen zu vermeiden.
Üblicherweise treten Stoffe der Gruppe IIc (Schwefelkohlenstoff, Schwefelwasserstoff, Wasserstoff, Acetylen) bei Beschichtungs- und Reinigungsarbeiten nicht auf. Sollten diese Stoffe betriebsbedingt dennoch vorhanden sein, sind einzelne Schlagfunchen zu vermeiden.