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Anlage 5 TRGS 507, Tabelle ausgewählter Zündschutzmaßnahmen
Anlage 5 TRGS 507
Technische Regeln für Gefahrstoffe Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern (TRGS 507)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Technische Regeln für Gefahrstoffe Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern (TRGS 507)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRGS 507
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Anlage 5 TRGS 507 – Tabelle ausgewählter Zündschutzmaßnahmen

Anlage 5 zu TRGS 507

Nr.ArbeitenGeräte-Kategorie/
Schutzart
Vermeidung einzelner Schlagfunken durch Metalle (außer Aluminium) (6) Vermeidung einzelner Schlagfunken durch Materialpaarung Rost und Aluminium Verbot von offenen Flammen und Schweiß-, Schleif oder Trennarbeiten Vermeidung elektrostatischer Aufladungen
(Pers./AM)
5.3.2.2Reinigen und Restmengenbeseitigung brennbarer Flüssigkeiten durch Verspritzen oder Versprühen entzündbarer Flüssigkeiten, unzureichend Lüftung, Lachenbildung möglich1 Gjajajaja
5.3.2.3Reinigen und Beschichten durch Verspritzen oder Versprühen entzündbarer Flüssigkeiten, Lachenbildung verhindert     
 ... im Spritz-/Sprühbereich2 Gjajajaja
 ... im übrigen Raum oder Behälter3 Gneinjajaja
5.3.2.4Reinigen und Beschichten durch Verspritzen oder Versprühen nichtentzündbarer Flüssigkeiten im ganzen RaumIP 54neinneinneinnein
5.3.2.5Reinigen und Restmengenbeseitigung ohne Verspritzen oder Versprühen, mit größere Stoffmengen     
Abs. 1... flüssiger Stoffe über UEP im gesamten Raum oder Behälter1 Gjajajaja
 ... bei C < 50 % der ueg messtechnisch nachgewiesen2 Gneinjajaja
Abs. 2... flüssiger Stoffe unter UEP im gesamten Raum oder Behälter2 Gneinjajaja
 ... bei C < 50 % der UEG messtechnisch nachgewiesen3 Gneinjajaja
Abs. 3... flüssiger Stoffe mehr als 15 ˚C unter UEPIP 54neinneinneinnein
5.3.2.6Reinigen und Beschichten ohne Verspritzen oder Versprühen ohne Lachenbildung     
Abs. 1... unter Verwendung flüssiger brennbarer Stoffe über UEP3 Gneinjajaja
Abs. 2... unter Verwendung flüssiger brennbarer Stoffe unter UEPIP 54neinneinneinnein
5.3.2.7Reinigung und Restmengenbeseitigung in Räumen und Behältern, die brennbare Gas enthalten1 Gjajajaja
 ... bei C < 50 % der UEG messtechnisch nachgewiesen3 Gneinneinjaja
(6) Amtl. Anm.:
Üblicherweise treten Stoffe der Gruppe IIc (Schwefelkohlenstoff, Schwefelwasserstoff, Wasserstoff, Acetylen) bei Beschichtungs- und Reinigungsarbeiten nicht auf. Sollten diese Stoffe betriebsbedingt dennoch vorhanden sein, sind einzelne Schlagfunchen zu vermeiden.