TRGS 430 - TR Gefahrstoffe 430

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Technische Regeln für Gefahrstoffe

- Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen (TRGS 430)

Vom 6. März 2009 (GMBl. S. 349)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Gefährdungsbeurteilung3
Schutzmaßnahmen4
Ermittlung der inhalativen Exposition5
Dokumentation6
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten7
Arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorge8
Einstufung, Kennzeichnung und Arbeitsplatzgrenzwerte einiger IsocyanateAnlage 1
MessverfahrenAnlage 2