Technische Regeln für Gefahrstoffe
Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition (TRGS 402)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2010 (GMBl S. 231, 2011 S. 172, 175)
Zuletzt geändert durch die Bek. vom 22. Januar 2014 (GMBl S. 254)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung | 3 |
Vorgehensweise zur Ermittlung der inhalativen Exposition | 4 |
Beurteilung der Exposition und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen | 5 |
Befundsicherung | 6 |
Dokumentation | 7 |
Literatur | 8 |
Anforderungen an Messstellen, die Ermittlungen und Beurteilungen der Exposition durchführen, einschließlich Anforderungen an die Berichterstattung | Anlage 1 |
Nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden der Exposition | Anlage 2 |
Messtechnische Ermittlungsmethoden | Anlage 3 |
Verfahren zur Wirksamkeitsüberprüfung mit Hilfe kontinuierlich messender Messeinrichtungen (Dauerüberwachung und Alarmvorrichtungen) | Anlage 4 |
Arbeitsplatzbeispiele und weitere Hinweise zur Anwendung der TRGS 402 | Anlage 5 |