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TRGL 501 - TR Gashochdruckleitungen 501
Technische Regeln für Gashochdruckleitungen Richtlinie für die Prüfung von Gashochdruckleitungen (Prüfrichtlinie TRGL 501)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Gashochdruckleitungen Richtlinie für die Prüfung von Gashochdruckleitungen (Prüfrichtlinie TRGL 501)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRGL 501
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Technische Regeln für Gashochdruckleitungen

Richtlinie für die Prüfung von Gashochdruckleitungen
(Prüfrichtlinie TRGL 501)

Ausgabe August 1978 (BArbBl. 2/1979 S. 89 )

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die nach § 5 Abs. 1 Nummer 2, § 6 Abs. 1 und 2 sowie § 7 der Verordnung über Gashochdruckleitungen vom Sachverständigen nach § 12 Abs. 2 der Verordnung über Gashochdruckleitungen durchzuführenden Prüfungen.

InhaltsübersichtAbschnitt
  
Allgemeines1
Prüfungen im Anzeigeverfahren2
Prüfungen für die Vorabbescheinigung3
Prüfungen für die Schlußbescheinigung (Abnahmeprüfung nach Inbetriebnahme)4
Prüfungen bei wesentlichen Änderungen und Erweiterungen5
Prüfungen bei anhörungspflichtigen Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gashochdruckleitungen6
  
- Muster - Gutachtliche ÄußerungAnlage 1
- Muster - VorabbescheinigungAnlage 2
- Muster - SchlußbescheinigungAnlage 3