
Technische Regeln für Gashochdruckleitungen Sicherheitstechnische Ausrüstung von Stationen (TRGL 261)
Bundesrecht
Technische Regeln für Gashochdruckleitungen
Sicherheitstechnische Ausrüstung von Stationen (TRGL 261)
Ausgabe Februar 1979 (BArbBl. 7-8/1979 S. 78)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Geltungsbereich
Diese TRGL gilt für die Ausrüstung von Stationen in Gashochdruckleitungen mit den für die Sicherheit notwendigen Einrichtungen zum Verhindern unzulässiger Drücke und Temperaturen sowie zum Messen und Registrieren der Betriebsdrucke und -temperaturen.
Diese TRGL behandelt nicht die Einrichtungen an den Maschinen.