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TRGL 192 - TR Gashochdruckleitungen 192
Technische Regeln für Gashochdruckleitungen Überwachung im Einwirkungsbereich des Bergbaues (TRGL 192)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Gashochdruckleitungen Überwachung im Einwirkungsbereich des Bergbaues (TRGL 192)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRGL 192
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Technische Regeln für Gashochdruckleitungen

Überwachung im Einwirkungsbereich des Bergbaues (TRGL 192)

Ausgabe November 1985 (BArbBl. 11/1985 S. 71)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

Geltungsbereich

Diese Technische Regel gilt für die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Überwachung von Gashochdruckleitungen im Einwirkungsbereich von Bodenbewegungen, die durch den Steinkohlenbergbau, den Braunkohlenbergbau oder andere bergbauliche Tätigkeiten verursacht sind. Sie kann unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles sinngemäß auch auf Gashochdruckleitungen im Einwirkungsbereich anderer Bodenbewegungen angewandt werden.

InhaltsübersichtAbschnitt
  
Allgemeines 1
Überwachungsmaßnahmen2
Dehnungsausgleicher3
Zeitabstände der Messungen4
Beurteilung der Meßergebnisse5
Entspannungsmaßnahmen 6
Schrifttum 7
  
Erläuterungen zur TRGL 192Anlage 1