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Abschnitt 5 TRGL 161, Rohrbuch
Abschnitt 5 TRGL 161
Technische Regeln für Gashochdruckleitungen Überwachung der Bau-, Schweiß- und Verlegearbeiten (TRGL 161)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Gashochdruckleitungen Überwachung der Bau-, Schweiß- und Verlegearbeiten (TRGL 161)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRGL 161
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 5 TRGL 161 – Rohrbuch (1)

Im Zuge der Überwachung sind die Eintragungen im Rohrbuch (TRGL 151 Anlage 1) zu kontrollieren.

(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)