
Technische Regeln für Gashochdruckleitungen Überwachung der Bau-, Schweiß- und Verlegearbeiten (TRGL 161)
Bundesrecht
Technische Regeln für Gashochdruckleitungen
Überwachung der Bau-, Schweiß- und Verlegearbeiten (TRGL 161)
Ausgabe Juni 1977 (ArbSch. 11/1977 S. 332)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Geltungsbereich
Diese Technische Regel gilt für die Überwachung der Bau-, Schweiß und Verlegearbeiten nach TRGL 151 bei der Errichtung von Gashochdruckleitungen.
Für die spezifischen Anforderungen hinsichtlich der Stationen gelten die entsprechenden TRGL der Reihe 200.