
Technische Regeln für Gashochdruckleitungen Isolierverbindungen (TRGL 134)
Bundesrecht
Technische Regeln für Gashochdruckleitungen
Isolierverbindungen (TRGL 134)
Ausgabe Januar 1978 (Arbsch. 6/1978 S. 250)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Geltungsbereich
Diese Technische Regel gilt für Isolierverbindungen als Bestandteile von Gashochdruckleitungen zur Unterbrechung der elektrischen Leitfähigkeit.
Isolierverbindungen sind einbaufertige Isolierstücke, die im Herstellerwerk gefertigt sind, und einbaufertige isolierende Flanschverbindungen, die auf der Baustelle zusammengebaut werden.