
Technische Regeln Druckgase Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von porösen Massen und von Lösungsmitteln für Acetylen-Flaschen (TRG 702)
Bundesrecht
Technische Regeln Druckgase
Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von porösen Massen und von Lösungsmitteln für Acetylen-Flaschen (TRG 702)(1)
Ausgabe November 1994 (ArbSch. 1/1975 S. 52)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Inhaltsübersicht | Abschnitt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geltungsbereich | 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag und Antragsunterlagen | 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zulassungsprüfung | 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erteilen der Bauartzulassung | 4 |
(1) Amtl. Anm.:
Diese Richtlinie erhält im Rahmen des Technischen Regelwerkes die Bezeichnung TRG 702: sie ist bei porösen Massen und Lösungsmitteln für Acetylen-Flaschen anstelle des Vorläufigen Merkblattes für das Verfahren der Zulassung von porösen Massen und von Lösungsmitteln für Acetylen vom 8. 5. 1970 (s. ArbSch. Nr. 6/1970 S. 169) anzuwenden.
Diese Richtlinie erhält im Rahmen des Technischen Regelwerkes die Bezeichnung TRG 702: sie ist bei porösen Massen und Lösungsmitteln für Acetylen-Flaschen anstelle des Vorläufigen Merkblattes für das Verfahren der Zulassung von porösen Massen und von Lösungsmitteln für Acetylen vom 8. 5. 1970 (s. ArbSch. Nr. 6/1970 S. 169) anzuwenden.