
Abschnitt 1 TRG 252
Technische Regeln Druckgase Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter Ausrüstung Verschlüsse; Besichtigungs-, Befahr- u. Reinigungsöffnungen (TRG 252)
Technische Regeln Druckgase Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter Ausrüstung Verschlüsse; Besichtigungs-, Befahr- u. Reinigungsöffnungen (TRG 252)
Bundesrecht
Abschnitt 1 TRG 252 – Geltungsbereich (1)
Diese TRG gilt in Verbindung mit der TRG 250 für Verschlüsse zu Füll- und Entnahmeanschlüssen sowie für Besichtigungs-, Befahr- und Reinigungsöffnungen und blindverschlossene Öffnungen, einschließlich der Verschlüsse.
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)