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Abschnitt 1 TRG 252, Geltungsbereich
Abschnitt 1 TRG 252
Technische Regeln Druckgase Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter Ausrüstung Verschlüsse; Besichtigungs-, Befahr- u. Reinigungsöffnungen (TRG 252)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln Druckgase Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter Ausrüstung Verschlüsse; Besichtigungs-, Befahr- u. Reinigungsöffnungen (TRG 252)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRG 252
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 1 TRG 252 – Geltungsbereich (1)

Diese TRG gilt in Verbindung mit der TRG 250 für Verschlüsse zu Füll- und Entnahmeanschlüssen sowie für Besichtigungs-, Befahr- und Reinigungsöffnungen und blindverschlossene Öffnungen, einschließlich der Verschlüsse.

(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)