
Abschnitt 1 TRBA 464
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 464 "Einstufung von Parasiten in Risikogruppen"
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 464 "Einstufung von Parasiten in Risikogruppen"
Bundesrecht
Abschnitt 1 TRBA 464 – Anwendungsbereich
Diese TRBA gilt für die Einstufung von Parasiten in Risikogruppen gemäß der Verordnung über. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biostoffen (Biostoffverordnung).