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Abschnitt 1 TRBA 464, Anwendungsbereich
Abschnitt 1 TRBA 464
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 464 "Einstufung von Parasiten in Risikogruppen"
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 464 "Einstufung von Parasiten in Risikogruppen"
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRBA 464
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 1 TRBA 464 – Anwendungsbereich

Diese TRBA gilt für die Einstufung von Parasiten in Risikogruppen gemäß der Verordnung über. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biostoffen (Biostoffverordnung).