
§ 74b HBauO
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Landesrecht Hamburg
Fünfter Teil – Bauaufsichtsbehörden, Verfahren → Dritter Abschnitt – Bauaufsichtliche Maßnahmen, Bauüberwachung, Baulasten
§ 74b HBauO – Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Sind Bauprodukte entgegen § 22 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.