
Abschnitt 3 TRB 801 Nr. 41
Technische Regeln Druckbehälter Dampfspeicherbehälter in feuerlosen Lokomotiven (TRB 801 Nr. 41)
Technische Regeln Druckbehälter Dampfspeicherbehälter in feuerlosen Lokomotiven (TRB 801 Nr. 41)
Bundesrecht
Abschnitt 3 TRB 801 Nr. 41 – Allgemeines (1)
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
3.1 Die Abnahmeprüfung und die wiederkehrenden äußeren Prüfungen der Füllstation erstrecken sich auf das Vorhandensein und die Funktion der in Abschnitt 4.1 genannten Ausrüstungsteile.