
Abschnitt 6 TRB 801 Nr. 39
Technische Regeln Druckbehälter Druckbehälter von Isostatpressen (TRB 801 Nr. 39)
Technische Regeln Druckbehälter Druckbehälter von Isostatpressen (TRB 801 Nr. 39)
Bundesrecht
Abschnitt 6 TRB 801 Nr. 39 – Wiederkehrende Prüfungen (1)
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
6.1 Die äußere Prüfung nach Abschnitt 2.3 umfaßt neben der Funktionsprüfung der Ausrüstungsteile auch deren Beschaffenheit, die Unversehrtheit der äußeren Wandungsteile und die Einhaltung der Aufstellungsbedingungen.