
Abschnitt 5 TRB 801 Nr. 39
Technische Regeln Druckbehälter Druckbehälter von Isostatpressen (TRB 801 Nr. 39)
Technische Regeln Druckbehälter Druckbehälter von Isostatpressen (TRB 801 Nr. 39)
Bundesrecht
Abschnitt 5 TRB 801 Nr. 39 – Prüfungen vor Inbetriebnahme (1)
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
5.1 Die nach Abschnitt 2.2 zu treffenden Festlegungen sind vom Hersteller dem Betreiber schriftlich mitzuteilen. Die im Rahmen dieser Festlegung erzielten Prüfergebnisse sind aufzulisten und als Grundlage für wiederkehrende Prüfungen vom Betreiber aufzubewahren.
Die Anzahl der gefahrenen Lastwechsel ist schriftlich festzuhalten.