
Abschnitt 3 TRB 801 Nr. 34
Technische Regeln Druckbehälter Druckbehälter, die durch Spannungsrißkorrosion gefährdet sind (TRB 801 Nr. 34)
Technische Regeln Druckbehälter Druckbehälter, die durch Spannungsrißkorrosion gefährdet sind (TRB 801 Nr. 34)
Bundesrecht
Abschnitt 3 TRB 801 Nr. 34 – Begriffsbestimmungen (1)
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
3.1 Eine Gefährdung durch Spannungsrißkorrosion kann z.B. bei Gasen und Gasgemischen vorliegen, die Ammoniak, Schwefelwasserstoff, Cyanide oder Cyanwasserstoff enthalten. Durch eine geeignete Bemessung und Konzeption der Druckbehälter, z.B. Werkstoffauswahl, Spannungsarmglühen, Vermeiden von Spannungsspitzen, kann eine Gefährdung ausgeschlossen werden.