
Abschnitt 2 TRB 801 Nr. 34
Technische Regeln Druckbehälter Druckbehälter, die durch Spannungsrißkorrosion gefährdet sind (TRB 801 Nr. 34)
Technische Regeln Druckbehälter Druckbehälter, die durch Spannungsrißkorrosion gefährdet sind (TRB 801 Nr. 34)
Bundesrecht
Abschnitt 2 TRB 801 Nr. 34 – Anforderungen aus Anhang II Nr. 34 DruckbehV (1)
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
2.1 Bei Druckbehältern der Gruppen IV und VII, die durch Spannungsrißkorrosion gefährdet sind, müssen bei der Abnahmeprüfung im Einvernehmen mit dem Sachverständigen verkürzte Prüffristen für die wiederkehrenden inneren Prüfungen festgelegt werden. Die wiederkehrenden inneren Prüfungen dürfen durch zerstörungsfreie Prüfungen von außen ersetzt werden. wenn bei der erstmaligen Prüfung oder einer inneren Prüfung zerstörungsfreie Prüfungen in dem für den Ersatz der inneren Prüfung notwendigen Umfang durchgeführt worden sind.