
Abschnitt 4 TRB 801 Nr. 30
Technische Regeln Druckbehälter Steinhärtekessel (TRB 801 Nr. 30)
Technische Regeln Druckbehälter Steinhärtekessel (TRB 801 Nr. 30)
Bundesrecht
Abschnitt 4 TRB 801 Nr. 30 – Bemessung (1)
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Wegen der Gefahr einer Spannungsrißkorrosion ist bei der Verwendung von ferritischen Stählen das Spannungsniveau in den druckbeanspruchten Teilen abzusenken. Hierzu genügt nach der bisherigen Erfahrung ein Wanddickenzuschlag von 20 % auf die mit einem Ausnutzungsfaktor der Fügeverbindung für die Längsnaht von 85 % berechnete Wanddicke.