
Abschnitt 3 TRB 801 Nr. 24
Technische Regeln Druckbehälter Plattenwärmetauscher (TRB 801 Nr. 24)
Technische Regeln Druckbehälter Plattenwärmetauscher (TRB 801 Nr. 24)
Bundesrecht
Abschnitt 3 TRB 801 Nr. 24 – Ausrüstung (1)
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
3.1 Bei Plattenwärmeaustauschern, die aus lösbar verbundenen Platten bestehen, muß die Kennzeichnung an der Gestellplatte angebracht sein. Die Angabe über den Inhalt der einzelnen Druckräume in Liter ist entbehrlich.