
Abschnitt 3 TRB 801 Nr. 23
Technische Regeln Druckbehälter Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter (TRB 801 Nr. 23)
Technische Regeln Druckbehälter Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter (TRB 801 Nr. 23)
Bundesrecht
Abschnitt 3 TRB 801 Nr. 23 – Begriffsbestimmungen (1)
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
3.1 Fahrzeugbehälter sind die mit den Fahrzeugen fest verbundenen Transportbehälter sowie Aufsetztanks und Tankcontainer. Aufsetztanks sind Tanks, die nur im leeren Zustand auf- und abgesattelt werden dürfen. Tankcontainer können gefüllt auf- und abgenommen werden.