
Abschnitt 4 TRB 801 Nr. 17
Technische Regeln Druckbehälter TRB 801 Nr. 17 - Druckbehälter mit Schnellverschlüssen
Technische Regeln Druckbehälter TRB 801 Nr. 17 - Druckbehälter mit Schnellverschlüssen
Bundesrecht
Abschnitt 4 TRB 801 Nr. 17 – Wiederkehrende Prüfungen (1)
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
4.1 Die äußere Prüfung nach Abschnitt 2.1 erstreckt sich auf die Untersuchung der einwandfreien Beschaffenheit drucktragender Teile der Schnellverschlüsse, insbesondere hinsichtlich unzulässiger Abnutzung und Korrosion, sowie der Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtung der Schnellverschlüsse.