Technische Regeln Druckbehälter TRB 801 Nr. 17 - Druckbehälter mit Schnellversch...

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Abschnitt 2 TRB 801 Nr. 17, Anforderungen aus Anhang II Nr. ...
Abschnitt 2 TRB 801 Nr. 17
Technische Regeln Druckbehälter TRB 801 Nr. 17 - Druckbehälter mit Schnellverschlüssen
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln Druckbehälter TRB 801 Nr. 17 - Druckbehälter mit Schnellverschlüssen
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRB 801 Nr. 17
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 2 TRB 801 Nr. 17 – Anforderungen aus Anhang II Nr. 17 DruckbehV (1)

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

2.1 An Schnellverschlüssen von Druckbehältern der Gruppe IV müssen äußere Prüfungen vom Sachverständigen alle zwei Jahre durchgeführt werden.