
Abschnitt 6 TRB 801 Nr. 15
Technische Regeln Druckbehälter Druckbehälter, die Schwellbeanspruchungen ausgesetzt sind (TRB 801 Nr. 15)
Technische Regeln Druckbehälter Druckbehälter, die Schwellbeanspruchungen ausgesetzt sind (TRB 801 Nr. 15)
Bundesrecht
Abschnitt 6 TRB 801 Nr. 15 – Innere Prüfungen (1)
6.1 Die inneren Prüfungen werden durchgeführt
unter Berücksichtigung der Festlegungen nach Abschnitt 5.1 Satz 2 und
in den Zeitabständen, die sich jeweils aus dem Ablauf der Hälfte der festgelegten Lastspielzahl ergeben, falls diese Abstände kürzer als 5 Jahre sind: anderenfalls gelten die nach § 10 Abs. 4 bzw. die nach § 12 DruckbehV festgelegten Prüffristen.
6.2 Im Rahmen der inneren Prüfung sind die aus der Bescheinigung über die erstmalige Prüfung als geprüft gekennzeichneten Stellen einer zerstörungsfreien Prüfung zu unterziehen und auf Oberflächenrisse zu untersuchen.
6.3 Die Anzahl der gefahrenen Lastwechsel ist schriftlich festzuhalten.
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)