
Technische Regeln Druckbehälter Druckbehälter, die Schwellbeanspruchungen ausgesetzt sind (TRB 801 Nr. 15)
Abschnitt 5 TRB 801 Nr. 15 – Prüfungen vor Inbetriebnahme (1)
5.1 Im Rahmen der erstmaligen Prüfung berücksichtigt der Sachverständige auch die vom Hersteller oder Betreiber festgelegte Lastswechselzahl. Er legt im Einvernehmen mit dem Hersteller oder Betreiber die bei der Bauprüfung und bei den wiederkehrenden Prüfungen besonders zu prüfenden Stellen sowie das hierfür vorgesehene Prüfprogramm fest. Die Bauprüfung wird unter Berücksichtigung dieser Festlegungen durchgeführt.
5.2 Bei Druckbehältern der Prüfgruppe I und II hat der Hersteller die Anforderungen nach Abschnitt 5.1 zu erfüllen und in der Bescheinigung der ordnungsmäßigen Herstellung zu dokumentieren.
5.3 Zerstörungsfreie Prüfungen während der Fertigung sind grundsätzlich nach einer Ausnutzung der Berechnungsspannung in der Fügeverbindung von 100 % auszurichten.
Bei der zerstörungsfreien Prüfung ist der US-Prüfung in der Regel der Vorrang zu geben. Im Betrieb hochbeanspruchte Stellen, wie z.B. Stutzeneinschweißungen, Lochränder oder Querschnittsübergänge, sind möglichst vollständig auf äußere und innere Fehler zerstörungsfrei zu prüfen.
5.4 Das Prüfprogramm, die geprüften Stellen und die Prüfergebnisse sind
in der Bescheinigung nach TRB 521 Abs. 7 bzw.
in der Bescheinigung über die erstmalige Prüfung des Druckbehälters
zu dokumentieren.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)