
Abschnitt 3 TRB 801 Nr. 1
Technische Regeln Druckbehälter Außenliegende Heiz- oder Kühleinrichtungen (TRB 801 Nr. 1)
Technische Regeln Druckbehälter Außenliegende Heiz- oder Kühleinrichtungen (TRB 801 Nr. 1)
Bundesrecht
Abschnitt 3 TRB 801 Nr. 1 – Begriffsbestimmungen (1)
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
3.1 Heiz- oder Kühlkanäle, z. B. nach DIN 28128, unterscheiden sich von Heiz- oder Kühlrohren dadurch, daß ihre innere Oberfläche teilweise von der Behälterwand gebildet wird. Doppelmäntel. auch solche, die mit Warzen oder Ausschnittverschweißung am Innenmantel befestigt sind, gelten nicht als Heiz- oder Kühlkanäle.