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Abschnitt 1 TRB 701, Geltungsbereich
Abschnitt 1 TRB 701
Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung Druckbehälter Druckbehälter in verfahrenstechnischen Anlagen (TRB 701)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung Druckbehälter Druckbehälter in verfahrenstechnischen Anlagen (TRB 701)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRB 701
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 1 TRB 701 – Geltungsbereich (1)

1.1 Diese TRB gilt für Druckbehälter, in denen chemische Reaktionen durchgeführt werden und die in verfahrenstechnischen Anlagen eingebunden sind.

1.2 Diese TRB enthält zusätzliche Bestimmungen, die über die Bestimmungen der anderen TRB hinausgehen.

(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)