
Anlage 1 TRB 512
Technische Regeln Druckbehälter Prüfungen durch Sachverständige Erstmalige Prüfung - Bauprüfung und Druckprüfung (TRB 512)
Technische Regeln Druckbehälter Prüfungen durch Sachverständige Erstmalige Prüfung - Bauprüfung und Druckprüfung (TRB 512)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 1 TRB 512 – Muster
für eine Bescheinigung über die erstmalige Prüfung eines Druckbehälters nach § 9 Abs. 1 DruckbehV (1)
Kennzeichnung: auf Fabrikschild - auf | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hersteller/Lieferer: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herstellerzeichen: . . . . . . . . . . Herstell-Nr: . . . . . . . . . . Herstelljahr: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- Raum | - Raum | - Raum | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zul.- Betriebsüberdruck bar | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zul. Betriebstemperatur °C | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalt l | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendungszweck: . . . . . . . . . . | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorprüfung durch: . . . . . . . . . . | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
am:. . . . . . . . . . Zeichnung Nr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bauprüfung am: |
Die Ausführung des Behälters entspricht der (den) beigefügte(n) Zeichnung(en) und in ihren wesentlichen Teilen der vorgeprüften Zeichnung
Bemerkungen:
Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen nach DIN EN 10204 - 2.1, - 2.2, 2.3 und DIN EN 10204 - 3.1 P
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
Druckprüfung am:
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
Prüfstempel: auf Fabrikschild - Niet - Verbindungsnaht - auf Behälterwand - Flanschen - vorgeschraubten Teilen (2)
Der Druckbehälter befindet sich nach dem Ergebnis der erstmaligen Prüfung in ordnungsmäßigem Zustand.
Bemerkungen für den Betreiber:
Die Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme ist noch erforderlich.
. . . . . . . . . . . . . . . . . ., den . . . . . . . .. | Der Sachverständige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. |
Anlagen: | Zeichnung(en) Werkstoffnachweis(e) |
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
(2) Amtl. Anm.:
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