
Anhang 1 TRB 511
Technische Regeln Druckbehälter Prüfungen durch Sachverständige Erstmalige Prüfung Vorprüfung (TRB 511)
Technische Regeln Druckbehälter Prüfungen durch Sachverständige Erstmalige Prüfung Vorprüfung (TRB 511)
Bundesrecht
Anhangteil
Anhang 1 TRB 511 – Muster für Vorprüfungsvermerke (1)
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
"Vorgeprüft als Druckbehälter nach der Druckbehälterverordnung unter Vorprüf-Nr.: ... nach den entsprechenden Angaben in den vorgeprüften Unterlagen. Wegen der Gültigkeitsdauer wird auf TRB 511 Abschnitt 6.2 hingewiesen.
Der Sachverständige
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ., den . . . . . . . . . . . . . . . . .