
Abschnitt 1 TRB 505
Technische Regeln Druckbehälter Verfahren und Registrieren der Baumusterprüfung sowie Prüfung von Druckbehältern durch den Hersteller (TRB 505)
Technische Regeln Druckbehälter Verfahren und Registrieren der Baumusterprüfung sowie Prüfung von Druckbehältern durch den Hersteller (TRB 505)
Bundesrecht
Abschnitt 1 TRB 505 – Geltungsbereich (1)
Diese TRB gilt für das Verfahren und für das Registrieren der Baumusterprüfung von Druckbehältern nach § 9 Abs. 5 DruckbehV sowie für die Prüfung der nach der registrierten Prüfbescheinigung gefertigten Druckbehälter durch den Hersteller. Die TRB gilt nicht für standortgefertigte Druckbehälter, bei denen das Druckinhaltsprodukt p × I mehr als 5.000 beträgt (s. § 9 Abs. 6 DruckbehV).
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)