
Technische Regeln Druckbehälter Allgemeines Erläuterungen zu Begriffen der Druckbehälterverordnung (TRB 002)
Bundesrecht
Technische Regeln Druckbehälter
Allgemeines
Erläuterungen zu Begriffen der Druckbehälterverordnung (TRB 002)(1)
Ausgabe Februar 1984 (BArbBl. 2/1984 S. 91)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Vorbemerkung :
Diese TRB enthält Erläuterungen zu Begriffen, die in der Druckbehälterverordnung (DruckbehV) verwendet werden. Die Texte der Druckbehälterverordnung sind den einzelnen Erläuterungen in Kursivdruck vorangestellt. Erläuterungen zu Begriffen des Anhangs II zur Druckbehälterverordnung finden sich in TRB 801 "Besondere Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV".
Inhaltsübersicht | Abschnitt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu §§ 3, 8 und 31 | 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu § 2 Abs. 1 | 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu § 2 Abs. 4 | 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu § 13 | 4 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu Anhang I | 5 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu Anhang II | 6 |
(1) Amtl. Anm.:
auf § 4 Abs. 3 der Druckbehälterverordnung wird hingewiesen (EG-Gleichwertigkeitsklausel)
auf § 4 Abs. 3 der Druckbehälterverordnung wird hingewiesen (EG-Gleichwertigkeitsklausel)