
Abschnitt 5 RAB 01
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB (RAB 01)
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB (RAB 01)
Bundesrecht
Abschnitt 5 RAB 01 – Wirksamwerden
Für Bauvorhaben, mit deren Ausführung vor der Bekanntmachung einer vom ASGB beschlossenen RAB im Bundesarbeitsblatt begonnen wurde, bleiben die RAB maßgebend, die zu dem Zeitpunkt bestanden, zu dem mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde.