
Abschnitt 4 RAB 01
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB (RAB 01)
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB (RAB 01)
Bundesrecht
Abschnitt 4 RAB 01 – Anwendung
In den RAB sind die Erkenntnisse darüber zusammengestellt, wie die im Arbeitsschutzgesetz und den darauf gestützten Verordnungen, insbesondere in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, gestellten Anforderungen erfüllt werden können.