
Abschnitt 8 ASR 48/1,2
Arbeitsstätten-Richtlinie Toiletten und Toilettenräume auf Baustellen (ASR 48/1,2) Zu § 48 Abs. 1 und 2 der Arbeitsstättenverordnung
Arbeitsstätten-Richtlinie Toiletten und Toilettenräume auf Baustellen (ASR 48/1,2) Zu § 48 Abs. 1 und 2 der Arbeitsstättenverordnung
Bundesrecht
Abschnitt 8 ASR 48/1,2 – Verzicht auf Toiletten i.S. von § 48. Abs. 1 ArbStättV
Toilettenzellen im Freien (s. Nr. 1.1) brauchen nicht zur Verfügung zu stehen, wenn auf der Baustelle oder in der Nähe der Baustelle gleichwertige Toiletteneinrichtungen vorhanden sind.