Arbeitsstätten-Richtlinie Toiletten und Toilettenräume auf Baustellen (ASR 48/1,...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 3 ASR 48/1,2, Wärmedämmung, Fußböden, Wände
Abschnitt 3 ASR 48/1,2
Arbeitsstätten-Richtlinie Toiletten und Toilettenräume auf Baustellen (ASR 48/1,2) Zu § 48 Abs. 1 und 2 der Arbeitsstättenverordnung
Bundesrecht
Titel: Arbeitsstätten-Richtlinie Toiletten und Toilettenräume auf Baustellen (ASR 48/1,2) Zu § 48 Abs. 1 und 2 der Arbeitsstättenverordnung
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ASR 48/1,2
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 3 ASR 48/1,2 – Wärmedämmung, Fußböden, Wände

3.1 Toiletten i. S. von § 48 Abs. 1 ArbStättV müssen so beschaffen sein, dass die Benutzer bei geschlossener Tür vor Zugluft geschützt sind.

3.2 Bei Toilettenräumen (s. Nr. 1.2) müssen Fußböden, Wände und Decken so ausgeführt sein, dass die Wärmedurchgangszahl K (kcal/qm h Grad Celsius) höchstens K = 2,0 beträgt.

3.3 Fußböden und Wände müssen abwaschbar sein.

3.4 Für je rd. 30 qm zu reinigende Grundfläche muss ein Fußbodenablauf vorhanden sein.