ASR 35/5 - Arbeitsstätten-RL 35/5

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Arbeitsstätten-Richtlinie

Waschräume (ASR 35/5)
Zu § 35 Abs. 5 der Arbeitsstättenverordnung (1)

Vom 3. Mai 1976 (ArbSch. 5/1976 S. 178)

Geändert durch die Bekanntmachung vom 30. Juni 1977 (ArbSch. 10/1977 S. 282)

InhaltsübersichtAbschnitt
Lage der Waschgelegenheiten1
Art der Waschgelegenheiten2
Mittel zum Reinigen und Abtrocknen der Hände3

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.