ASR 35/1-4 - Arbeitsstätten-RL 35/1-4

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Arbeitsstätten-Richtlinie

Waschräume (ASR 35/-4)
Zu § 35 Abs. 1 bis 4 der Arbeitsstättenverordnung (1)(1)

Vom 26. Juni 1976 (ArbSch. 9/1976 S. 320)

Geändert durch die Bekanntmachung vom 1. August 1988 (BArbBl. 9/1988 S. 46)

InhaltsübersichtAbschnitt
Bereitstellung der Waschräume1
Lage der Waschräume2
Beschaffenheit der Waschräume3
Heizeinrichtungen4
Ausstattung der Waschräume5
Lüftung der Waschräume6
Künstliche Beleuchtung der Waschräume7
Bemessung und Aufteilung von Waschräumen8

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.

Diese ASR stützt sich auf DIN 18 228 Blatt 3 "Gesundheitstechnische Anlage in Industriebauten. Umkleide-, Reinigungs- und Sonderanlagen", Ausgabe Januar 1971.