ASR 34/1-5 - Arbeitsstätten-RL 34/1-5

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Arbeitsstätten-Richtlinie

Umkleideräume (ASR 34/1-5)
Zu § 34 Abs. 1 bis 5 der Arbeitsstättenverordnung (1)(1)

Vom 25. Mai 1976 (ArbSch. 6/1976 S. 20)

Geändert durch die Bekanntmachung vom 1. August 1988 (BArbBl. 9/1988 S. 46)

InhaltsübersichtAbschnitt
Bereitstellung von Umkleideräumen1
Lage der Umkleideräume bei Hitzearbeitsplätzen2
Schwarz-Weiß-Anlagen3
Beschaffenheit der Umkleideräume4
Ausstattung der Umkleideräume5
Lüftung der Umkleideräume6
Künstliche Beleuchtung der Umkleideräume7
Reinigung und Trocknung der Arbeitskleidung8
Bemessung und Aufteilung von Umkleideräumen9

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.

Diese ASR stützt sich auf DIN 18 228 Bl. 3 "Gesundheitstechnische Anlagen in Industriebauten; Umkleide-, Reinigungs- und Sonderanlagen", Ausgabe Januar 1971.