ASR 7/1 - Arbeitsstätten-RL 7/1

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Arbeitsstätten-Richtlinie

Sichtverbindung nach außen
Zu § 7 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ASR 7/1) (1)

Vom 2. April 1976 (BArbBl. 4/1976 S. 130)

InhaltsübersichtAbschnitt
Grundsatz1
Als Sichtverbindung dienende Fenster, Türen oder Wandflächen2
Beschaffenheit2.1
Lage2.2
Abmessungen von Fenstern2.3
Gesamtfläche der Sichtverbindungen2.4
Gesamtfläche der Sichtverbindungen in Pausenräumen2.5

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.