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Anlage 1 GGKontrollV, Prüfliste
Anlage 1 GGKontrollV
Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GGKontrollV
Gliederungs-Nr.: 9241-23-23
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 1 GGKontrollV – Prüfliste

Anlage 1
(zu § 3 Abs. 3 Satz 1)

1. Ort der Kontrolle

........................
2. Datum

.............................
3. Zeit

............
4. Nationalitätskennzeichen und Zulassungsnummer
des Fahrzeugs
..................................   
5. Nationalitätskennzeichen und Zulassungsnummer
des Anhängers/Sattelanhängers
..................................   
6. Transportunternehmen/Anschrift ..................................   
7. Fahrer/Beifahrer ..................................   
8. Absender, Anschrift, Verladeort (1)  (2) ..................................   
9. Empfänger, Anschrift, Entladeort (1)  (2) ..................................   
10. Gesamtmenge der Gefahrgüter je Beförderungseinheit ..................................   
11. Höchstmenge gemäß ADR 1.1.3.6 überschritten |_|Ja|_|Nein  
12. Beförderungsart |_|in loser Schüttung|_|Versandstück|_| Tank
        
Dokumente an Bord       
13.Beförderungspapier|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
14.Schriftliche Weisungen|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
15.Bilaterale/multilaterale Vereinbarung oder nationale Genehmigung|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
16.Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
17.Schulungsbescheinigung des Fahrers|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
        
Beförderung       
18.Zur Beförderung zugelassene Güter|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
19.Zur Beförderung der Güter zugelassene Fahrzeuge|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
20.Vorschriften in Bezug auf das Beförderungsmittel
(lose Schüttung, Versandstück, Tank)
|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
21.Verbot der Zusammenladung|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
22.Beladen, Sicherung der Ladung und Handhabung (3) |_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
23.Austreten von Gütern oder Beschädigung des Versandstücks (3) |_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
24.Kennzeichnung des Versandstücks nach
UN und des Tanks nach UN/ADR/RID/IMO
|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
25.Kennzeichnung des Versandstücks
(z.B. UN-Nummer) und Bezettelung (2) (ADR 3.3/3.4/4.1/5.2)
|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
26.Anbringen von Großzetteln (Placards) auf
Tank/Fahrzeug (ADR 5.3.1)
|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
27.Kennzeichnung von Fahrzeug/Beförderungseinheit
(orangefarbene Kennzeichnung, erwärmter Zustand)(ADR 5.3.2/5.3.3)
|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
        
Ausrüstung an Bord       
28.Allgemeine Sicherheitsausrüstung gemäß ADR|_|kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
29.Ausrüstung nach Maßgabe der beförderten Güter|_|kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
30.Andere in den schriftlichen Weisungen|_|kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
31.Feuerlöscher|_|kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
32.Gegebenenfalls schwerwiegendste Gefahrenkategorie der
festgestellten Verstöße
|_| Kategorie I |_| Kategorie II|_| Kategorie III
33.Bemerkungen (z.B. getroffene Maßnahmen)  
.......................................................................................
34. Behörde/Beamter, die/der die Kontrolle durchgeführt hat ......................
(1) Amtl. Anm.:
Nur ausfüllen, wenn für einen Verstoß von Bedeutung.
(2) Amtl. Anm.:
Bei Sammelbeförderungen unter "Bemerkungen" angeben.
(3) Amtl. Anm.:
Prüfung auf sichtbare Verstöße.