
Anlage 5 GGKontrollV
Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV)
Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 5 GGKontrollV – Muster des Formulars für den Bericht an das BMVBW über Verstöße und Maßnahmen
Anlage 5
(zu § 5 Abs. 1)
Bundesland: | Jahr: | ||||||
Auf der Straße durchgeführte Kontrollen | |||||||
Ort der Zulassung des Fahrzeugs (1) | |||||||
Inland | Andere EU-Mitgliedstaaten | Drittländer | Insgesamt | ||||
1.1 | Anzahl der auf der Grundlage des Inhalts der Ladung (und ADR) kontrollierten Beförderungseinheiten | ||||||
1.2 | Anzahl der nicht mit dem ADR konformen Beförderungseinheiten | ||||||
1.3 | Untersagung der Weiterfahrt/stillgelegte Beförderungseinheiten | ||||||
2. | Anzahl der festgestellten Verstöße nach Gefahrenkategorie (2) | 2.1 Gefahrenkategorie I 2.2 Gefahrenkategorie II 2.3 Gefahrenkategorie III | |||||
3. | Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen | 3.1 Verwarnungsgeld 3.2 Anzeigen für Bußgeldverfahren 3.3 Sonstige |
(1) Amtl. Anm.:
Im Sinne dieser Anlage bezieht sich das Land der Zulassung auf das Fahrzeug.
Im Sinne dieser Anlage bezieht sich das Land der Zulassung auf das Fahrzeug.
(2) Amtl. Anm.:
Bei mehreren Verstößen je Beförderungseinheit wird nur die schwerwiegendste Gefahrenkategorie (wie unter Nummer 32 derAnlage 1 angegeben) angewandt.
Bei mehreren Verstößen je Beförderungseinheit wird nur die schwerwiegendste Gefahrenkategorie (wie unter Nummer 32 derAnlage 1 angegeben) angewandt.