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Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
(Maschinenverordnung - 9. ProdSV)

Vom 12. Mai 1993 (BGBl. I S. 704(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen3
Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen4
CE-Kennzeichnung5
Voraussetzungen für die Bereitstellung von unvollständigen Maschinen auf dem Markt6
Marktüberwachung7
Ordnungswidrigkeiten8
Übergangsbestimmungen9

Artikel 1 der Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz und zur Änderung von Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz vom 12. Mai 1993 (BGBl. I S. 704)