Vorherige Seite Nächste Seite § 59 GewO, Untersagung reisegewerbekartenfreier Tätigkeiten§ 59 GewOGewerbeordnungBundesrechtTitel III – ReisegewerbeTitel: GewerbeordnungNormgeber: BundRedaktionelle Abkürzung: GewOGliederungs-Nr.: 7100-1Normtyp: Gesetz§ 59 GewO – Untersagung reisegewerbekartenfreier Tätigkeiten 1Soweit nach § 55a oder § 55b eine Reisegewerbekarte nicht erforderlich ist, kann die reisegewerbliche Tätigkeit unter der Voraussetzung des § 57 untersagt werden. 2 § 35 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3, 4, 6, 7a und 8 gilt entsprechend. Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite