
§ 4 UmweltHG
Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
Bundesrecht
§ 4 UmweltHG – Ausschluss der Haftung
Die Ersatzpflicht besteht nicht, soweit der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde.
Die Ersatzpflicht besteht nicht, soweit der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde.