Vorherige Seite Nächste Seite § 21 BauGB§ 21 BauGBBaugesetzbuch (BauGB) BundesrechtZweiter Teil – Sicherung der Bauleitplanung → Zweiter Abschnitt – Teilung von Grundstücken; Gebiete mit FremdenverkehrsfunktionenTitel: Baugesetzbuch (BauGB) Normgeber: BundAmtliche Abkürzung: BauGBGliederungs-Nr.: 213-1Normtyp: Gesetz§ 21 BauGB(weggefallen) Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite