Vorherige Seite Nächste Seite § 179 StGB (weggefallen)§ 179 StGBStrafgesetzbuch (StGB)BundesrechtBesonderer Teil → Dreizehnter Abschnitt – Straftaten gegen die sexuelle SelbstbestimmungTitel: Strafgesetzbuch (StGB)Normgeber: BundAmtliche Abkürzung: StGBGliederungs-Nr.: 450-2Normtyp: Gesetz§ 179 StGB(weggefallen) Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite