DGUV Information 212-004 - Rettungswesten und Schwimmhilfen

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Rettungswesten und Schwimmhilfen
(DGUV Information 212-004)

Information

g_bu_2433_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Juli 2022

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Verwendung von Rettungswesten und Schwimmhilfen1
Begriffsbestimmungen2
Auswahl von Schwimmhilfen und Rettungswesten3
Flussdiagramm "Entscheidungshilfe"3.1
Einsatzzweck3.2
Arbeitsumgebung und Umgebungseinflüsse3.3
Mindestauftrieb3.4
Ohnmachtssichere Schwimmlage3.5
Körpergewicht und am Körper getragene Gegenstände3.6
Kleidung3.7
Kombination mit anderer PSA3.8
Tragekomfort3.9
Polster und Aufprallschutz3.10
Beeinträchtigung beim Arbeiten3.11
Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft3.12
Körperumfang der PSA tragenden Person3.13
Zubehör3.14
Rettungswesten und Schwimmhilfen mit Feststoffauftriebskörper4
Feststoff-Rettungswesten4.1
Auftrieb und Auftriebskörper4.1.1
Ohnmachtssichere Schwimmlage4.1.2
Beeinträchtigung beim Arbeiten4.1.3
Kontrolle4.1.4
Schwimmhilfen4.2
Auftrieb und Auftriebskörper4.2.1
Ohnmachtssichere Schwimmlage4.2.2
Beeinträchtigung beim Arbeiten4.2.3
Kontrolle4.2.4
Rettungswesten mit aufblasbarem Auftriebskörper5
Aufblasbare Rettungswesten mit automatischer Aufblasvorrichtung5.1
Auftrieb und Auftriebskörper5.1.1
Ohnmachtssichere Schwimmlage5.1.2
Beeinträchtigung beim Arbeiten5.1.3
Kurzcheck, Kontrolle und Wartung5.1.4
Aufblasbare Rettungswesten mit manueller Aufblasvorrichtung5.2
Auftrieb und Auftriebskörper5.2.1
Ohnmachtssichere Schwimmlage5.2.2
Beeinträchtigung beim Arbeiten5.2.3
Kurzcheck, Kontrolle und Wartung5.2.4
Kombination aus Feststoff- und aufblasbarer Rettungsweste ("Hybridweste")5.3
Auftrieb und Auftriebskörper5.3.1
Ohnmachtssichere Schwimmlage5.3.2
Beeinträchtigung beim Arbeiten5.3.3
Kontrolle5.3.4
Checklisten zur Kontrolle von automatisch aufblasbaren RettungswestenAnhang